Verluste
Voraussetzung: Die Aussagen zum Einzelunternehmen setzen voraus, dass der Eigenhandel selbst steuerlich als Gewerbebetrieb anerkannt oder das Depot wirksam und zeitnah dem Betriebsvermögen eines tatsächlich bestehenden Betriebs zugeordnet wurde. Eine Gewerbeanmeldung, ein bestehendes Gewerbe oder ein separates Konto allein reicht nicht.
Im Privatvermögen gelten produktspezifische Grenzen für die Verlustverrechnung. Betriebliche Verluste eines steuerlich anerkannten Einzelunternehmens können grundsätzlich nach den allgemeinen Verlustabzugsregeln berücksichtigt werden; produktbezogene und weitere Einschränkungen können dennoch gelten.
Flexibilität
- Einzelunternehmen: Verlustausgleich und Verlustabzug grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln; Einschränkungen können gelten
- GmbH: Verluste bleiben innerhalb der Gesellschaft
- Privat: Verlustverrechnungstöpfe und Einschränkungen
